Sie haben eine offene Geldforderung aus einem Vertrag, einer nicht bezahlten Rechnung, etc. gegen einen Schuldner in Spanien? Dann sollten Sie wissen, das spanische Recht für diese Fälle ein verkürztes Verfahren vorsieht, welches dem deutschen Mahnverfahren ähnlich ist. In diesem Verfahren wird eine Klage eingereicht. Sollte der Schuldner nach Zustellung der Klage innerhalb von 20 Tagen keinen Widerspruch einlegen, so erhalten Sie einen direkt vollstreckbaren Titel gegen diesen.
Gerne geben wir Ihnen eine unverbindliche Einschätzung zu Ihrem Fall. Senden Sie uns eine ANFRAGE und Sie werden in Kürze eine Stellungnahme von unserem Büro erhalten.