Familienrecht in Spanien

In den familiären Beziehungen mit Auslandsbezug gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für juristische Lösungsmöglichkeiten. Die entscheidenden Faktoren für die Bestimmung des anwendbaren Rechts und der zuständigen Gerichte sind zunächst die Nationalität der Beteiligten, ihr gewöhnlicher Wohnsitz oder eine Vereinbarung der Beteiligten über das anzuwendende Recht.

Familiäre Krisen, die eine Trennung oder eine Scheidung der Eheleute zur Folge haben, sind immer sehr schwer für die Beteiligten und noch komplizierter, wenn es Kinder gibt. Dies steigert sich nochmals, wenn diese Probleme im Ausland auftreten. Aus diesem Grund sollte man sich frühzeitig, schon vor der Eheschließung über verschiedene Möglichkeiten, wie beispielsweise einen Ehevertrag, informieren.

Wir stehen Ihnen unterstützend zur Verfügung und beraten Sie gerne in Fragen rund um

  • das Eingehen einer Ehe in Spanien: Ist ein Ehevertrag sinnvoll? Mit welchem Inhalt?
  • das Ende einer Ehe: Nichtigkeit in Spanien, Trennung in Spanien oder Scheidung einer Ehe in Spanien, sowie Ehegattenunterhalt,
  • die elterlichen Pflichten in Spanien gegenüber ihren Kindern: Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt.

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Weitere Informationen und Erfahrungen mit unserem Büro können Sie auch auf der Internetseite des deutschen Anwaltssuchservice finden: www.anwalt.de/anwaltinspanien

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