Carlos Salvador Muñoz ist seit 2003 als Rechtsanwalt in Spanien tätig und verfügt über langjährige Erfahrungen in allen gängigen Rechtsgebieten, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Als Mitglied der deutschen Handelskammer für Spanien (AHK) und der deutsch-spanischen Juristenvereinigung hält er sich über aktuelle Veränderungen der deutsch-spanischen Rechtsbeziehungen stets informiert. Die Interessen seiner Mandanten vertritt er mit der nötigen Fachkenntnis und mit dem gebotenen Nachdruck.

Studiert hat er an der Universität Valencia und an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Dabei hat er sich bereits früh auf das Vertragsrecht spezialisiert und diesen Bereich mit besonderer Auszeichnung abgeschlossen. Mit Deutschland verknüpfen ihn familiäre Verbindungen, wodurch sowohl die verschiedenen kulturellen Unterschiede als auch durch sein Studium in Deutschland und den ständigen Austausch mit deutschen Kollegen die unterschiedlichen rechtlichen Verfahrensweisen ihm vertraut sind.

Vor seiner selbständigen Tätigkeit hat er in einer spanischen Anwaltskanzlei und als Jurist der Zentrale einer der größten Immobiliengesellschaften Spaniens Berufserfahrung gesammelt, wo auch seine tiefgreifende Kenntnis im Immobilienrecht seinen Ursprung findet. Aufgrund zahlreicher Anfragen im Zusammenhang mit einer ererbten Immobilie in Spanien hat er über die Jahre hinweg sein Wissen auf dem Gebiet immer weiter ausgedehnt und verfügt mittlerweile über Spezialwissen auf dem Gebiet des spanischen Erbrechtes, welches durch die für eine zügige Bearbeitung notwendigen Grundkenntnisse im deutschen, schweizerischen und österreichischen Erbrecht ergänzt wird. Sein Wissen auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts ermöglicht es ihm auch für komplexe Sachverhalte die bestmögliche Vorgehensweise zu bestimmen. Zusätzliche Weiterbildungen an der hiesigen Anwaltsakademie, wie beispielsweise die erfolgreiche Teilnahme an einem zweijährigen Masterprogramm im Bereich des Strafrechts, waren berufsbegleitend ebenfalls von großer Wichtigkeit. Im Zusammenhang mit der Vertretung von deutschsprachigen Mandanten erweitert er stets seine Kenntnis über die Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz, was insbesondere bei der Informationsbeschaffung zur Fallbearbeitung seinen deutschsprachigen Mandanten zu Gute kommt.

Seine Erfahrung, seine juristische Fachkenntnis und sein Feingefühl im Umgang mit der deutschen und der spanischen Kultur setzt er voller Überzeugung für die Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten ein.

Gerne können Sie eine unverbindlichen ANFRAGE an Ihn richten, er meldet sich dann schnellstmöglich bei Ihnen.