Arbeitsrecht in Spanien

Aus einem Arbeitsverhältnis heraus können viele komplizierte Rechtsverhältnisse entstehen und dies noch viel mehr, wenn es sich um arbeitsrechtliche Rechtsverhältnisse in einem fremden Land handelt. Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen im spanischen Arbeitsrecht stehen wir Ihnen gerne sowohl bei Rechtsfragen aus der Perspektive des Arbeitnehmers, wie auch aus der Perspektive des Arbeitgebers zur Verfügung.

Als Arbeitnehmer kann es sein, dass Sie sich in einer Situation befinden, in welcher sie den Inhalt des Arbeitsvertrages nicht verstehen oder sich unsicher sind, ob diese Regelungen überhaupt mit dem Arbeitsrecht in Spanien vereinbar sind. Auch wenn es in dem Arbeitsverhältnis zu einer Kündigung kommen sollte, so können wir Ihnen Auskunft darüber geben, ob die Kündigung rechtmäßig ergangen ist, welche Möglichkeiten Ihnen nun zur Verfügung stehen und ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung haben. Wenn Sie uns kurz für Sie unverbindlich Ihren Fall in einer ANFRAGE schildern, geben wir Ihnen gerne eine erste Einschätzung.

Vielleicht befinden Sie sich in der Situation, dass Sie in Spanien eine Firma neu eröffnen möchten. Wir beraten Sie gerne als Arbeitgeber in Fragen der Ausgestaltung der verschiedenen Arbeitsverträge und Fragen zur Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten in Ihrer Firma. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn es Probleme mit bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen gibt. Wir freuen uns darauf Ihnen auf eine unverbindliche ANFRAGE hin eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall zu geben.

Weitere Informationen und Erfahrungen von Mandanten mit unserem Büro können Sie auf unserer Website unter MANDANTENSTIMMEN auch auf der Internetseite des deutschen Anwaltssuchservice finden: www.anwalt.de/anwaltinspanien

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