Mandantenstimmen
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Alle
Von K.A
Erbrecht
“Wir waren mit Rechtsanwalt Salvador Munoz und seinem Team mehr als zufrieden.freundlich ,sehr gute Deutsche Verständigung und perfekte Arbeit.wir können diese tolle Kanzlei nur bestens weiterempfehlen”
CGCPC
Erbrecht
“Wir hatten eine Erbschaft anzutreten, die über drei Länder (Esp/De/CH), abzuwickeln war. der erste, deutsche Anwalt hat uns einfach 3Mnt. hingehalten.
Er wurde umgehend Abgesetzt.
Herr Salvador hat sich den Fall schildern lassen und
uns die nötigen Papiere definiert
– NIE-Nummer beantragen & aktivieren
– Erfassung der Vermögenswerte
– Abfrage des Testament-Archives Madrit
– Abwicklung des Steuer-Prozederes und Anmeldung
– Legitimation bei der Bank
– Transfer des Kapitals
– Abschluss und Uebergabe der Erbschaft an uns, die Mandanten.
Hr. Salvador & sein Team nahm sich unserer Angelegenheit mit der nötigen Aufmerksamkeit und Profesionalität an,im Gegensatz zum vorherig mandatierten Anwalt, zeichneten sich Herr Salvador und sein Team durch Professionalität, Kompetenz,vollständige Transparenz und ihr vorbildliches Informations-Verhalten aus.
(e-mail/FAX/TEL/PTT)
Salvador und Partners sind auch für zukünftige jur. Vertretungen von uns die erste Wahl, vielen dank nochmals
mit freunlichen Grüsse”Von P.R
Schadenersatz und strafrechtliche Vertretung
“Die Bewertung ist einfach: rundum kompetent, äußerst sachverständig und allerbeste Vertretung! Herr Rechtsanwalt Salvador Muñoz hat uns in einer Schadenersatzforderung in beträchtlicher Höhe sowie in einer Strafrechtsangelegenheit perfekt vertreten.
Von Anfang an fühlten wir uns verstanden und „gut aufgehoben“. Somit war das Ergebnis der Angelegenheit für uns deutlich besser als erwartet. Dies trifft natürlich auch auf Herrn Rechtsanwalt Guede Arocas zu. Sollten wir wieder einmal rechtlichen Beistand benötigen ist unsere Wahl klar und eindeutig!
Rechtsanwalt Carlos Salvador Muñoz, keine Frage! Wir können Rechtsanwalt Salvador Muñoz mit allerbestem Gewissen weiterempfehlen!”
Von M.J
Vollstreckung deutsche Titel in Spanien
“Die Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Munoz gestaltete sich kompetent, zügig und sehr freundlich.”
Von H.S
Vertragsrecht in Spanien
“Der erste Kontakt schnell und unproblematisch über e-mail und ich hatte die Antwort am selben Tag.
Ein Anwalt der sein Wissen und Erfahrung eingebracht hat,und ehrlich die Rechte des Mandanten vertreten hat.Sollte ich nochmals Hilfe in Rechtlichen Fragen haben wird Herr Carlos Salvador Munoz meine erste Wahl sein.
Wir bedanken uns auf diesem Wege nochmals das er unser Problem gelöst hat, und ich kann diesen kompetenten Anwalt nur weiter empfehlen.Vielen Dank nochmal!!! Fam.Schink”
Von A.V
Scheidung in Spanien
“Herr Munoz hat mich super bei der Scheidung vertreten, so daß ich jetzt auch die weiteren Verfahren Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung etc. durch meinen Mann von ihm klären lasse.
Da er sehr gut deutsch spricht war das ein enormer Vorteil !!!”
Von C.H
Scheidung in Spanien
“Ich habe über die Anwaltskanzlei meine Scheidung in Spanien durchgeführt. Mein Wohnort ist in Deutschland.Von der ersten Anfrage bis zum letztendlichen Urteil ist alles sehr gut gelaufen.
Vorgänge wurden sehr detailliert und ausführlich beschrieben. Auch die zu erwartenden Kosten wurden aufgezählt. Eine Beauftragung eines Anwalts in Deutschland wäre erheblich teurer gewesen.Meine Notar besuche zwecks Übersetzung und Prozessvollmacht wurden zum Teil von der Kanzlei Organisiert.
Die Kontakte mit Herrn Munoz und seinen Mitarbeitern liefen telefonisch und über e-mail ab. Die Konversation war stets sehr freundlich. Auch auf Anfragen per e-mail bekam ich immer schnell eine Antwort. Ich habe mich während des ganzen Scheidungsverfahrens sehr gut beraten gefühlt und kann diese Kanzlei guten Gewissens weiter empfehlen. Vielen Dank.”
Von T.R
IMMOBILIEN KAUF IN SPANIEN
“Über das Internet wurden wir auf die Kanzlei aufmerksam. Herr Munoz reagierte sehr zeitnah auf unsere Anfrage, uns beim Kauf einer Immobilie in Valencia zu unterstützen. Die Betreuung / Beratung beinhaltete letztlich alle wichtigen Themen.
Herr Munoz hat uns bei der Suche einer Immobilie unterstützt, bzgl. Lage (Stadtteil) beraten, uns über die allgemeine Situation auf dem Immobilienmarkt unterrichtet und bei Besichtigungsterminen begleitet. Nachdem wir eine Immobilie gefunden hatten, hat er sich für uns um die gesamte Abwicklung inkl.
Notarvertrag und Beantragung einer N.I.E. gekümmert, die Wohnungsübergabe erledigt und nötige Handwerkerleistungen koordiniert. Letztlich haben wir ein rundum Sorglospaket erhalten.
Herr Munoz war für uns in der gesamten Kaufphase ein kompetenter und vertrauensvoller Ansprechpartner und ist dies auch jetzt in allen nachfolgenden Angelegenheiten. Wir können an dieser Stelle nur unseren Dank aussprechen und Herrn Munoz weiterempfehlen.”
Hans-Jörg und Karin Leuchten
IMMOBILIEN KAUF IN SPANIEN
“Bei Nachsuche im Internet wurden wir auf Herrn Rechtsanwalt Munoz aufmerksam und beauftragten ihn mit der Durchführung aller Formalitäten betreffend des Kaufs unserer Immobilie in der Region Valencia / Spanien.
Er informierte uns ständig über den aktuellen Sachstand und wickelte den Kaufvorgang vertrauensvoll mitsamt den erforderlichen Behördengängen und Bankgeschäften zu unserer absoluten Zufriedenheit ab. Wir können Herrn Rechtsanwalt Munoz als vertrauensvollen Rechtsbeistand unbedingt weiterempfehlen.”
E.K aus Köln (Deutschland)
IMMOBILIEN KAUF IN SPANIEN
“Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Salvador für die kompetente Beratung und Unterstützung bei dem Immobilienkauf in Valencia.
Nur durch seine Hilfe war es möglich das Ganze innerhalb von kürzester Zeit abzuwickeln. Unsere Kontaktaufnahme erfolgte online mit direkter Rückmeldung von der Kanzlei. Herr Salvador war für uns immer sehr gut erreichbar und die Kommunikation war sehr freundlich.
Auch die Terminvereinbarung war sehr flexibel. Wir waren sehr zufrieden und empfehlen die Kanzlei vorbehaltlos weiter!“
Feedback von S.TSCH. von der Costa Blanca (spanisches Festland)
Verwaltungsverfahren in Denia
“Wer einmal beabsichtigen sollte in Grundstück in Spanien an der Costa Blanca kaufen zu wollen, sollte nicht auf Notare und Grundstücksmakler hören. Unstimmigkeiten zwischen Kataster und Grundbuch sind keine Seltenheit.
So empfehle ich in jedem Fall vor einem Grundstückskauf einen Öffentlich Bestellten Katastervermesser zu beauftragen die Grundstücksgrenzen rechtmäßig festellen zu lassen und mit dem Grundbuch abzugleichen. Das Problem besteht darin, dass die Katasterverwaltung und Grundbuchamt nicht richtig zusammenarbeiten.
Zwar gibt es in einigen Gemeinden eine Katasterreform, aber was nützt das, wenn das Grundbuchamt nicht die Daten der Öffentlich Bestellten Katastervermesser übernimmt und die Fehler vergangener Jahre berichtigt werden. Wer kann hier helfen?
Ich empfehle die deutssprachige Rechtsanwaltskanzlei Salvador & Partner und hier insbesondere Herrn Rechtsanwalt Carlos Salvador Munoz. Diese Kanzlei wird Ihnen helfen, dass keine bösen Überraschungen auf Sie zukommen.
Daher konsultieren Sie auf jedem Fall vor dem Notarvertrag Herrn Carlos Salvador Munoz.Sie werden es nicht bereuen. In diesem Zusammenhang bedankt sich Frau S.Tsch. bei der genannten Kanzlei für einen gewonnenen Rechtsstreit.”
M.M aus Kirchwalsede (Deutschland)
Scheidung in Spanien
“Ich habe mich an die Kanzlei von Salvador und Partners gewandt, weil ich in Spanien verheiratet war, mich scheiden lassen wollte, aber schon wieder in Deutschland gewohnt und gearbeitet habe.
Zudem spreche ich kein Spanisch und die Kanzlei spricht einwandfrei Deutsch. Die Kanzlei hat alles Organisatorische in Spanien übernommen, ich musste nicht persönlich nach Spanien reisen.
Weiterhin hervorzuheben ist, dass ich immer per E-Mail auf dem neuesten Informationsstand war, meine E-Mail-Anfragen wurden IMMER binnen ein bis zwei Tagen beantwortet, das vorher veranschlagte Honorar wurde genau eingehalten und der mir genannte ungefähre Zeitraum, bis die Scheidung durch war, passte ebenfalls.
Ich kann keine Kritikpunkte finden, bin somit rundum zufrieden mit der Arbeit dieser Kanzlei und kann sie mit bestem Gewissen weiterempfehlen!!!”
G.F aus Steinen (Deutschland)
Verkehrsunfall in Spanien
“Nach einemschweren Verkehrsunfall auf Mallorca mußte ich meine Interressen gegen den Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicheung, die spanische Tochtergesellschaft der Allianz- Versicherung, durchsetzen.
Mithilfe meiner Frau fand ich im Internet die Kanzlei Salvador & Partner, die ich mit den Verhandlungen mit dem Unfallgegner betraute. Wichtig war mir, dass ein Prozess in Spanien vermieden werden konnte, da ich wegen der Verletzungen nicht fliegen und damit einem Prozes nicht beiwohnen konnte.
Herr Salvador und sein Team haben mit großer Kompetenz und phantastischen Deutschkenntnisen die schwierigen Verhandlungen mit der Versicherung des Unfallgegners geführt und ein Ergebnis erzielt, das ich mir nicht erhofft hatte.
Ich kann somit diese kompetente und im Interesse des Mandanten sehr engagierte Kanzlei jedem juristischen Beistand suchenden Landsmann nur wärmstens empfhehlen. “Hier wird Ihnen mit Sicherheit geholfen!”
S.D aus Denia (Spanien)
Verkehrsunfall in Spanien
“Mein Sohn Daniel und ich waren mit der Arbeit der Anwaltskanzlei Muñoz sehr zufrieden.
Wir wurden immer über jeden Schritt informiert und haben uns in besten Händen gefühlt! Danke nochmals für Ihre tolle Arbeit! Ich werde Sie uneingeschränkt weiterempfehlen!”
Danke nochmals an Sie und Ihr Team und weiterhin viel Erfolg!
Herzliche Grüße,”
O.L.V GmbH Firma aus Köln (Deutschland)
Vollstreckung deutsche Titel in Spanien
“Wir sind mit der Zusammenarbeit sehr zufrieden, weil es Ihnen in verhältnismäßig kurzer Zeit gelungen ist, säumige Zahlungen erfolgreich einzutreiben.
Dies umso mehr, als wir in der Vergangenheit gerade in Spanien mit wechselnen Kooperationspartnern wenig Erfolg in der derartigen Fällen hatten.”
G.W aus Rastede – Hahn Lehmden (Deutschland)
IMMOBILIEN KAUF IN SPANIEN
“Ich möchte mich noch einmal bei Ihnen bedanken. Sie haben sich um meine privaten Angelegenheiten in 2012 sehr umfangreich und intensiv gekümmert.
Insbesondere haben sich in den letzten Wochen um den Verkauf von meinem Haus in Valencia gekümmert. Ohne Sie hätte ich das nicht geschafft. Der Verkauf ist sehr zu meiner Zufriedenheit abgewickelt worden.
Besonders geschätzt habe ich, dass Sie über gute Kontakte zu den Banken verfügen. Zudem Ihre ruhige und besonnene Vorgehensweise. Sehr hilfreich natürlich Ihre sehr guten Deutschkenntnisse.
Auch 2013 werde ich Ihre Dienste gerne in Anspruch nehmen.”
E.K aus Köln (Deutschland)
IMMOBILIEN KAUF IN SPANIEN
“Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Salvador für die kompetente Beratung und Unterstützung bei dem Immobilienkauf in Valencia.
Nur durch seine Hilfe war es möglich das Ganze innerhalb von kürzester Zeit abzuwickeln. Unsere Kontaktaufnahme erfolgte online mit direkter Rückmeldung von der Kanzlei.
Herr Salvador war für uns immer sehr gut erreichbar und die Kommunikation war sehr freundlich. Auch die Terminvereinbarung war sehr flexibel.
Wir waren sehr zufrieden und empfehlen die Kanzlei vorbehaltlos weiter!“
J.B AUS BERGATREUTE (DEUTSCHLAND)
IMMOBILIEN KAUF IN SPANIEN
”Herr Carlos Salvador hat uns beim Kauf eines gebrauchten Hauses begleitet.
Er hat zuverlässig alle Verträge abgefasst und die zu zahlenden Beträge ermittelt,sodass der Vorvertrag und der Notartermin sowie alle Zahlungen unproblematisch erledigt werden konnten.
Er hat uns beim Notartermin persönlich begleitet und durch seine Fach-und Sprachkenntnis einen stressfreien Kaufvertragsabschluss ermöglicht.
Wir können seine Leistung nur jedem Immobilienkäufer empfehlen-insbesonders deutschen Käufern,denn ohne seine Arbeit wären sicherlich Probleme entstanden.
Wir würden seine Leistung jederzeit wieder in Anspruch nehmen.”Anonym
Vertragsrecht in Spanien
“Im Januar 2012 haben wir leichtsinniger Weise während eines Gran Canaria Urlaubes einen Vertrag mit der Fa. A.-S. abgeschlossen.
Nach unserer Rückkehr stellten wir mit Entsetzen fest, daß wir auf eine Abzocke hereingefallen sind.Sofort haben wir den Vertrag storniert, jedoch hatten wir bereits 1200€ angezahlt. Dieses Geld hatten wir eigentlich abgeschrieben, doch dann stießen wir im Net auf die Annonce Ihr Anwalt in Spanien in deutscher Sprache. Diese Kanzlei Salvador-Munoz haben wir dann kontaktiert.
Dort hat man uns sofort bestens beraten und auch bestätigt, daß unser Rücktritt vom Vertrag rechtens war.Wir haben die Kanzlei dann beauftragt uns die Anzahlung notfalls auch im Klageweg zurück zu holen. Die Kanzlei Munoz kam nicht umhin, gegen diese Abzockerfirma Klage zu erheben und siehe da, kurz vor der Hauptverhandlung hat die Gegenseite eingelenkt und einen Vergleich vorgeschlagen.
Hier hat sich die Qualität der Kanzlei noch einmal bewiesen. Der erste Vergleichsvorschlag wurde strikt abgelehnt und nachverhandelt. So haben wir tatsächlich unsere 1200€ zurückbekommen.
Die 1200€ waren innerhalb von 2 Tagen nach dem Vergleich auf unserem Konto.!!
Für die perfekte Arbeit möchten wir uns auf diesem Wege noch einmal herzlich bedanken und verbleiben”
M.D aus Frick (die Schweiz)
IMMOBILIEN KAUF IN SPANIEN
“Herr Carlos Salvador hat uns bei einem Hauskauf in Spanien begleitet. Dies war für uns sehr wertvoll, da wir nicht Spanisch sprechen und uns auch mit dem Spanischen Recht nicht auskennen.
Er hat uns informiert wie wir eine NIE-Nummer erhalten und für uns ein Konto bei einer Spanischen Bank eröffnet. Die ganze Korrespondenz konnte per E-Mail abgewickelt werden, was ein grosser Vorteil war, da wir nicht in Spanien leben. Er hat auch rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Grundbucheintrag abgeklärt und den Kaufvertrag in unserem Sinne ergänzt.
Als die Vertragsunterzeichnung nicht am vorgesehenen Datum stattfinden konnte, hat Herr Salvador dies zu einem späteren Zeitpunkt via Vollmacht für uns erledigt, damit wir nicht nochmals nach Spanien reisen mussten. Wir können die Agentur Salvador & Partners uneingeschränkt weiter empfehlen.
Falls wir wieder einen Rechtsanwalt brauchen, werden wir jederzeit wieder auf die Dienste diesesr Anwaltskanzlei zurück greifen.”
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Immobilien Kauf in Spanien
Von T.R
IMMOBILIEN KAUF IN SPANIEN
“Über das Internet wurden wir auf die Kanzlei aufmerksam. Herr Munoz reagierte sehr zeitnah auf unsere Anfrage, uns beim Kauf einer Immobilie in Valencia zu unterstützen. Die Betreuung / Beratung beinhaltete letztlich alle wichtigen Themen.
Herr Munoz hat uns bei der Suche einer Immobilie unterstützt, bzgl. Lage (Stadtteil) beraten, uns über die allgemeine Situation auf dem Immobilienmarkt unterrichtet und bei Besichtigungsterminen begleitet. Nachdem wir eine Immobilie gefunden hatten, hat er sich für uns um die gesamte Abwicklung inkl.
Notarvertrag und Beantragung einer N.I.E. gekümmert, die Wohnungsübergabe erledigt und nötige Handwerkerleistungen koordiniert. Letztlich haben wir ein rundum Sorglospaket erhalten.
Herr Munoz war für uns in der gesamten Kaufphase ein kompetenter und vertrauensvoller Ansprechpartner und ist dies auch jetzt in allen nachfolgenden Angelegenheiten. Wir können an dieser Stelle nur unseren Dank aussprechen und Herrn Munoz weiterempfehlen.”
Hans-Jörg und Karin Leuchten
IMMOBILIEN KAUF IN SPANIEN
“Bei Nachsuche im Internet wurden wir auf Herrn Rechtsanwalt Munoz aufmerksam und beauftragten ihn mit der Durchführung aller Formalitäten betreffend des Kaufs unserer Immobilie in der Region Valencia / Spanien.
Er informierte uns ständig über den aktuellen Sachstand und wickelte den Kaufvorgang vertrauensvoll mitsamt den erforderlichen Behördengängen und Bankgeschäften zu unserer absoluten Zufriedenheit ab. Wir können Herrn Rechtsanwalt Munoz als vertrauensvollen Rechtsbeistand unbedingt weiterempfehlen.”
E.K aus Köln (Deutschland)
IMMOBILIEN KAUF IN SPANIEN
“Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Salvador für die kompetente Beratung und Unterstützung bei dem Immobilienkauf in Valencia.
Nur durch seine Hilfe war es möglich das Ganze innerhalb von kürzester Zeit abzuwickeln. Unsere Kontaktaufnahme erfolgte online mit direkter Rückmeldung von der Kanzlei. Herr Salvador war für uns immer sehr gut erreichbar und die Kommunikation war sehr freundlich.
Auch die Terminvereinbarung war sehr flexibel. Wir waren sehr zufrieden und empfehlen die Kanzlei vorbehaltlos weiter!“
G.W aus Rastede – Hahn Lehmden (Deutschland)
IMMOBILIEN KAUF IN SPANIEN
“Ich möchte mich noch einmal bei Ihnen bedanken. Sie haben sich um meine privaten Angelegenheiten in 2012 sehr umfangreich und intensiv gekümmert.
Insbesondere haben sich in den letzten Wochen um den Verkauf von meinem Haus in Valencia gekümmert. Ohne Sie hätte ich das nicht geschafft. Der Verkauf ist sehr zu meiner Zufriedenheit abgewickelt worden.
Besonders geschätzt habe ich, dass Sie über gute Kontakte zu den Banken verfügen. Zudem Ihre ruhige und besonnene Vorgehensweise. Sehr hilfreich natürlich Ihre sehr guten Deutschkenntnisse.
Auch 2013 werde ich Ihre Dienste gerne in Anspruch nehmen.”
E.K aus Köln (Deutschland)
IMMOBILIEN KAUF IN SPANIEN
“Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Salvador für die kompetente Beratung und Unterstützung bei dem Immobilienkauf in Valencia.
Nur durch seine Hilfe war es möglich das Ganze innerhalb von kürzester Zeit abzuwickeln. Unsere Kontaktaufnahme erfolgte online mit direkter Rückmeldung von der Kanzlei.
Herr Salvador war für uns immer sehr gut erreichbar und die Kommunikation war sehr freundlich. Auch die Terminvereinbarung war sehr flexibel.
Wir waren sehr zufrieden und empfehlen die Kanzlei vorbehaltlos weiter!“
J.B AUS BERGATREUTE (DEUTSCHLAND)
IMMOBILIEN KAUF IN SPANIEN
”Herr Carlos Salvador hat uns beim Kauf eines gebrauchten Hauses begleitet.
Er hat zuverlässig alle Verträge abgefasst und die zu zahlenden Beträge ermittelt,sodass der Vorvertrag und der Notartermin sowie alle Zahlungen unproblematisch erledigt werden konnten.
Er hat uns beim Notartermin persönlich begleitet und durch seine Fach-und Sprachkenntnis einen stressfreien Kaufvertragsabschluss ermöglicht.
Wir können seine Leistung nur jedem Immobilienkäufer empfehlen-insbesonders deutschen Käufern,denn ohne seine Arbeit wären sicherlich Probleme entstanden.
Wir würden seine Leistung jederzeit wieder in Anspruch nehmen.”M.D aus Frick (die Schweiz)
IMMOBILIEN KAUF IN SPANIEN
“Herr Carlos Salvador hat uns bei einem Hauskauf in Spanien begleitet. Dies war für uns sehr wertvoll, da wir nicht Spanisch sprechen und uns auch mit dem Spanischen Recht nicht auskennen.
Er hat uns informiert wie wir eine NIE-Nummer erhalten und für uns ein Konto bei einer Spanischen Bank eröffnet. Die ganze Korrespondenz konnte per E-Mail abgewickelt werden, was ein grosser Vorteil war, da wir nicht in Spanien leben. Er hat auch rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Grundbucheintrag abgeklärt und den Kaufvertrag in unserem Sinne ergänzt.
Als die Vertragsunterzeichnung nicht am vorgesehenen Datum stattfinden konnte, hat Herr Salvador dies zu einem späteren Zeitpunkt via Vollmacht für uns erledigt, damit wir nicht nochmals nach Spanien reisen mussten. Wir können die Agentur Salvador & Partners uneingeschränkt weiter empfehlen.
Falls wir wieder einen Rechtsanwalt brauchen, werden wir jederzeit wieder auf die Dienste diesesr Anwaltskanzlei zurück greifen.”
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Verkehrsunfall in Spanien
G.F aus Steinen (Deutschland)
Verkehrsunfall in Spanien
“Nach einemschweren Verkehrsunfall auf Mallorca mußte ich meine Interressen gegen den Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicheung, die spanische Tochtergesellschaft der Allianz- Versicherung, durchsetzen.
Mithilfe meiner Frau fand ich im Internet die Kanzlei Salvador & Partner, die ich mit den Verhandlungen mit dem Unfallgegner betraute. Wichtig war mir, dass ein Prozess in Spanien vermieden werden konnte, da ich wegen der Verletzungen nicht fliegen und damit einem Prozes nicht beiwohnen konnte.
Herr Salvador und sein Team haben mit großer Kompetenz und phantastischen Deutschkenntnisen die schwierigen Verhandlungen mit der Versicherung des Unfallgegners geführt und ein Ergebnis erzielt, das ich mir nicht erhofft hatte.
Ich kann somit diese kompetente und im Interesse des Mandanten sehr engagierte Kanzlei jedem juristischen Beistand suchenden Landsmann nur wärmstens empfhehlen. “Hier wird Ihnen mit Sicherheit geholfen!”
S.D aus Denia (Spanien)
Verkehrsunfall in Spanien
“Mein Sohn Daniel und ich waren mit der Arbeit der Anwaltskanzlei Muñoz sehr zufrieden.
Wir wurden immer über jeden Schritt informiert und haben uns in besten Händen gefühlt! Danke nochmals für Ihre tolle Arbeit! Ich werde Sie uneingeschränkt weiterempfehlen!”
Danke nochmals an Sie und Ihr Team und weiterhin viel Erfolg!
Herzliche Grüße,”
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Vollstreckung deutsche Titel in Spanien
Von M.J
Vollstreckung deutsche Titel in Spanien
“Die Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Munoz gestaltete sich kompetent, zügig und sehr freundlich.”
O.L.V GmbH Firma aus Köln (Deutschland)
Vollstreckung deutsche Titel in Spanien
“Wir sind mit der Zusammenarbeit sehr zufrieden, weil es Ihnen in verhältnismäßig kurzer Zeit gelungen ist, säumige Zahlungen erfolgreich einzutreiben.
Dies umso mehr, als wir in der Vergangenheit gerade in Spanien mit wechselnen Kooperationspartnern wenig Erfolg in der derartigen Fällen hatten.”
-
Vertragsrecht in Spanien
Von H.S
Vertragsrecht in Spanien
“Der erste Kontakt schnell und unproblematisch über e-mail und ich hatte die Antwort am selben Tag.
Ein Anwalt der sein Wissen und Erfahrung eingebracht hat,und ehrlich die Rechte des Mandanten vertreten hat.Sollte ich nochmals Hilfe in Rechtlichen Fragen haben wird Herr Carlos Salvador Munoz meine erste Wahl sein.
Wir bedanken uns auf diesem Wege nochmals das er unser Problem gelöst hat, und ich kann diesen kompetenten Anwalt nur weiter empfehlen.Vielen Dank nochmal!!! Fam.Schink”
Anonym
Vertragsrecht in Spanien
“Im Januar 2012 haben wir leichtsinniger Weise während eines Gran Canaria Urlaubes einen Vertrag mit der Fa. A.-S. abgeschlossen.
Nach unserer Rückkehr stellten wir mit Entsetzen fest, daß wir auf eine Abzocke hereingefallen sind.Sofort haben wir den Vertrag storniert, jedoch hatten wir bereits 1200€ angezahlt. Dieses Geld hatten wir eigentlich abgeschrieben, doch dann stießen wir im Net auf die Annonce Ihr Anwalt in Spanien in deutscher Sprache. Diese Kanzlei Salvador-Munoz haben wir dann kontaktiert.
Dort hat man uns sofort bestens beraten und auch bestätigt, daß unser Rücktritt vom Vertrag rechtens war.Wir haben die Kanzlei dann beauftragt uns die Anzahlung notfalls auch im Klageweg zurück zu holen. Die Kanzlei Munoz kam nicht umhin, gegen diese Abzockerfirma Klage zu erheben und siehe da, kurz vor der Hauptverhandlung hat die Gegenseite eingelenkt und einen Vergleich vorgeschlagen.
Hier hat sich die Qualität der Kanzlei noch einmal bewiesen. Der erste Vergleichsvorschlag wurde strikt abgelehnt und nachverhandelt. So haben wir tatsächlich unsere 1200€ zurückbekommen.
Die 1200€ waren innerhalb von 2 Tagen nach dem Vergleich auf unserem Konto.!!
Für die perfekte Arbeit möchten wir uns auf diesem Wege noch einmal herzlich bedanken und verbleiben”
-
Scheidung in Spanien
Von A.V
Scheidung in Spanien
“Herr Munoz hat mich super bei der Scheidung vertreten, so daß ich jetzt auch die weiteren Verfahren Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung etc. durch meinen Mann von ihm klären lasse.
Da er sehr gut deutsch spricht war das ein enormer Vorteil !!!”
Von C.H
Scheidung in Spanien
“Ich habe über die Anwaltskanzlei meine Scheidung in Spanien durchgeführt. Mein Wohnort ist in Deutschland.Von der ersten Anfrage bis zum letztendlichen Urteil ist alles sehr gut gelaufen.
Vorgänge wurden sehr detailliert und ausführlich beschrieben. Auch die zu erwartenden Kosten wurden aufgezählt. Eine Beauftragung eines Anwalts in Deutschland wäre erheblich teurer gewesen.Meine Notar besuche zwecks Übersetzung und Prozessvollmacht wurden zum Teil von der Kanzlei Organisiert.
Die Kontakte mit Herrn Munoz und seinen Mitarbeitern liefen telefonisch und über e-mail ab. Die Konversation war stets sehr freundlich. Auch auf Anfragen per e-mail bekam ich immer schnell eine Antwort. Ich habe mich während des ganzen Scheidungsverfahrens sehr gut beraten gefühlt und kann diese Kanzlei guten Gewissens weiter empfehlen. Vielen Dank.”
M.M aus Kirchwalsede (Deutschland)
Scheidung in Spanien
“Ich habe mich an die Kanzlei von Salvador und Partners gewandt, weil ich in Spanien verheiratet war, mich scheiden lassen wollte, aber schon wieder in Deutschland gewohnt und gearbeitet habe.
Zudem spreche ich kein Spanisch und die Kanzlei spricht einwandfrei Deutsch. Die Kanzlei hat alles Organisatorische in Spanien übernommen, ich musste nicht persönlich nach Spanien reisen.
Weiterhin hervorzuheben ist, dass ich immer per E-Mail auf dem neuesten Informationsstand war, meine E-Mail-Anfragen wurden IMMER binnen ein bis zwei Tagen beantwortet, das vorher veranschlagte Honorar wurde genau eingehalten und der mir genannte ungefähre Zeitraum, bis die Scheidung durch war, passte ebenfalls.
Ich kann keine Kritikpunkte finden, bin somit rundum zufrieden mit der Arbeit dieser Kanzlei und kann sie mit bestem Gewissen weiterempfehlen!!!”
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Verwaltungsverfahren in Denia
Feedback von S.TSCH. von der Costa Blanca (spanisches Festland)
Verwaltungsverfahren in Denia
“Wer einmal beabsichtigen sollte in Grundstück in Spanien an der Costa Blanca kaufen zu wollen, sollte nicht auf Notare und Grundstücksmakler hören. Unstimmigkeiten zwischen Kataster und Grundbuch sind keine Seltenheit.
So empfehle ich in jedem Fall vor einem Grundstückskauf einen Öffentlich Bestellten Katastervermesser zu beauftragen die Grundstücksgrenzen rechtmäßig festellen zu lassen und mit dem Grundbuch abzugleichen. Das Problem besteht darin, dass die Katasterverwaltung und Grundbuchamt nicht richtig zusammenarbeiten.
Zwar gibt es in einigen Gemeinden eine Katasterreform, aber was nützt das, wenn das Grundbuchamt nicht die Daten der Öffentlich Bestellten Katastervermesser übernimmt und die Fehler vergangener Jahre berichtigt werden. Wer kann hier helfen?
Ich empfehle die deutssprachige Rechtsanwaltskanzlei Salvador & Partner und hier insbesondere Herrn Rechtsanwalt Carlos Salvador Munoz. Diese Kanzlei wird Ihnen helfen, dass keine bösen Überraschungen auf Sie zukommen.
Daher konsultieren Sie auf jedem Fall vor dem Notarvertrag Herrn Carlos Salvador Munoz.Sie werden es nicht bereuen. In diesem Zusammenhang bedankt sich Frau S.Tsch. bei der genannten Kanzlei für einen gewonnenen Rechtsstreit.”