Mahnverfahren in Spanien

Sie haben eine offene Geldforderung aus einem Vertrag, einer nicht bezahlten Rechnung, etc. gegen einen Schuldner in Spanien? Dann sollten Sie wissen, das spanische Recht für diese Fälle ein verkürztes Verfahren vorsieht, welches dem deutschen Mahnverfahren ähnlich ist. In diesem Verfahren wird eine Klage eingereicht. Sollte der Schuldner nach Zustellung der Klage innerhalb von 20 Tagen keinen Widerspruch einlegen, so erhalten Sie einen direkt vollstreckbaren Titel gegen diesen.

Gerne geben wir Ihnen eine unverbindliche Einschätzung zu Ihrem Fall. Senden Sie uns eine ANFRAGE und Sie werden in Kürze eine Stellungnahme von unserem Büro erhalten.

Vollstreckung in Spanien

Sie haben in Ihrem Land ein rechtskräftiges Urteil oder besitzen einen europäischen Vollstreckungstitel, aber der Verurteilte ist nach Spanien ausgewandert oder er hat erhebliche Vermögenswerte in Spanien, in die Sie vollstrecken möchten?

Als spanische Rechtsanwälte unterstützen wir Sie gerne bei der Vollstreckung in Spanien. Senden Sie uns einfach eine unverbindliche ANFRAGE , und wir informieren Sie über die Vorgehensweise.

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