Handels-und Gesellschafstrecht in Spanien

Gerne beraten wir Sie bei der Gründung einer Firma in Spanien. Zusammen mit Ihnen ermitteln wir, welches die für Ihre Firma steuerlich und rechtlich günstige Gesellschaftsform in Spanien ist. Bei der sich dann anschließenden Firmengründung erledigen wir für Sie die notwendigen Anmeldungen und veranlassen alles, damit Sie schnellstmöglich mit Ihrer Firma aktiv werden können. Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Gründung eines Tochterunternehmens zu einem bereits bestehenden Unternehmen.

Unsere Betreuung erstreckt sich auf alle Teilbereiche, wie die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages beim Notar, steuerliche Anmeldung und Führung des Unternehmens, notwendige Anmeldungen zur Sozialversicherung. Gerne können wir Sie nach der Firmengründung auch weiter begleiten: bei den Jahresabschlüssen, möglichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen bezüglich Personal, Steuererklärungen, Gehaltsabrechnungen, etc

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei der Prüfung oder Erstellung von Gesellschaftsverträgen oder Arbeitsverträgen zur Seite.

Wir freuen uns, wenn Sie uns eine unverbindliche ANFRAGE senden. Gerne geben wir Ihnen eine kostenfreie Einschätzung zu der geeigenten Vorgehensweise und unterbreiten Ihnen ein Angebot zur Interessenvertretung.

Weitere Informationen und Erfahrungen von Mandanten mit unserem Büro können Sie auf unserer Website unter MANDANTENSTIMMEN und auch auf der Internetseite des deutschen Anwaltssuchservice finden: www.anwalt.de/anwaltinspanien

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