Deutschsprachiger Rechtsanwalt in Spanien


Erbrecht in Spanien

Das Erbrecht besteht aus einem Zusammenschluss von Normen aus dem Zivilrecht und Steuerrecht welche Regelungen über die rechtliche Übertragung der Rechte und Pflichten einer verstorbenen Person betreffen.

In Ihrem Fall, in welchem der Erblasser

  • die deutsche Nationalität besitzt,
  • nicht wohnhaft in Deutschland war
  • und/oder sein Nachlass sich in Spanien befindet,

handelt es sich immer um "einen internationalen Erbfall".

Die Fälle des internationalen Erbrechts werfen in ihrer Lösung vieler Fragen auf, die eine große praktische Bedeutung haben, wie beispielsweise:

  • das anzuwendende Recht;
  • die Erbanerkenntnis;
  • die Steuer, und ob der Nachlass doppelt besteuert werden muss (Spanien, Deutschland);
  • Erbrechtstreitigkeiten usw.

Die Zahl der internationalen Verträge, welche sich mit dem Erbrecht der verschiedenen Länder befassen, ist überschaubar. Aus diesem Grunde ist das nationale Recht des jeweiligen Landes sehr bedeutend. Deutschland wie auch Spanien gehören zu den Ländern welche vertraglich festgelegt haben, dass sie auf den Erbfall national anzuwendenden Normen sich nach der Nationalität des Erblassers richten (Staatsangehörigkeitsprinzip). Bei einem deutschen Erblasser ist damit für die Erbfolge das deutsche Recht anwendbar.

Obwohl das deutsche Recht in diesem Fall die Erbfolge geregelt, sind jedoch die spanischen Gerichte und Beamten für den Vermögensübergang von Nachlassgegenständen in Spanien zuständig. Daher kommt es hierbei entscheidend auf eine gute Beratung an, um für Sie den größtmöglichen Vorteil zu erzielen. Wir helfen Ihnen gerne, damit Ihnen keine Steuervorteile verloren gehen und Ihre Erbangelegenheit möglichst schnell und reibungslos abgewickelt wird.

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